Arbeitsschutz & Corona
Wie gelingt Arbeitsschutz in Zeiten von Corona?
Seit Anfang des Jahres 2020 verändert der Corona-Virus nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Arbeitswelt. In vielen Bereichen ist Homeoffice nicht oder nur eingeschränkt möglich und die Präsenz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz weiterhin erforderlich. Mittlerweile hat die Bundesregierung neue Arbeitsschutzstandards herausgegeben, mit denen die Ansteckungsgefahr minimiert werden soll.
Hinter allem steht die Frage: Was können Arbeitgeber tun, um ihre Mitarbeiter so gut wie möglich vor Corona zu schützen?
Im folgenden Text finden Sie kompakt alle Antworten auf die häufigsten Fragen zu Corona und Arbeitsschutz.
Die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes zum Schutz der Mitarbeiter
Nicht jeder Mitarbeiter kann seine Arbeit von Zuhause aus erledigen. Je mehr Kollegen zusammenarbeiten, desto höher ist das Erkrankungsrisiko. Dies gilt insbesondere dann, wenn viel Kundenkontakt besteht und am Tag dadurch sehr viele Kontakte entstehen.
In vielen Branchen gibt es allein per Gesetz Vorschriften, welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Zeiten von Corona getroffen werden müssen. Die folgenden Regeln sollten dabei alle Firmen für sich prüfen.
Abstand halten
In Büros ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schreibtischen vorgeschrieben. Generell sollten Mitarbeiter mit diesem Abstand voneinander arbeiten. Wo es möglich ist, können Plexiglasscheiben angebracht werden.
In vielen Bereichen wie beispielsweise in Restaurants ist dies sogar Pflicht. Sollte ein ausreichender Abstand zwischen den Mitarbeitern nicht möglich sein, dann müssen weitere Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Sicherheitsbekleidung und Mund-Nasen-Schutz angeordnet werden.
Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen
Desinfektion gilt als eine der wirksamsten Waffen gegen Corona. Mit einem speziellen Desinfektionsautomaten der Tylor Projektentwicklung GmbH wird ein Trockennebel erzeugt, der innerhalb von wenigen Minuten den gesamten Raum von multiresistenten Keimen und Viren befreit.
Dadurch wird insbesondere an Arbeitsplätzen ein sehr hohes Sicherheitslevel erreicht. Zudem sollte jeder Arbeitgeber regelmäßig mit einer Oberflächendesinfektion arbeiten und ausreichend Händedesinfektion zur Verfügung stellen.
Arbeitsmittel nur von einer Person verwenden
Nach Möglichkeit sollten Arbeitsmittel ausschließlich von einer Person verwendet werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Gerätschaften nötig, bevor sie an einen Kollegen übergeben werden.
Hygienepläne und Unterweisungen
Es herrscht überall eine große Unsicherheit, wenn es um Corona geht. Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern daher klare Regeln und Unterweisungen an die Hand geben in Bezug auf die Arbeitsplatzgestaltung unter Covid-19-Bedingungen.
Schichtpläne erstellen
Prüfen Sie die Möglichkeit, Schichtpläne zu erstellen. Je weniger Mitarbeiter gleichzeitig zusammenarbeiten, desto besser.
Regelmäßig lüften
Laut Empfehlungen der WHO sollten Räume regelmäßig gelüftet werden. Dabei empfiehlt sich das Stoßlüften.
Freistellung schutzbedürftiger Mitarbeiter
Besonders gefährdete Mitarbeiter, die durch ihr höheres Lebensalter oder schwere Vorerkrankungen ein hohes Risiko für schwere Verläufe einer Covid-19-Erkrankung haben, sollten vom Arbeitgeber freigestellt werden.
Es ist auch möglich, sie an einen weniger gefährdeten Arbeitsplatz zu versetzen.
Wer trägt die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen?
Die Kosten für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes trägt gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG der Arbeitgeber.
Er muss – dort wo es zwingend vorgeschrieben ist – Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, ebenso wie Desinfektionsmittel.
Wie sollten Arbeitgeber bei der Vermutung einer Corona-Infektion vorgehen?
Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter an Corona erkrankt ist, schicken Sie ihn sofort nach Hause. Er sollte sich im Anschluss direkt mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen und einen Corona-Test veranlassen.
Vor Ort sollten alle Flächen und Arbeitsmittel, mit denen der Kollege gearbeitet hat, sofort desinfiziert werden. Bis zum Testergebnis sollte der Mitarbeiter unbedingt zuhause bleiben. Personen, die unmittelbar mit dem Kollegen zusammengearbeitet haben, müssen informiert und ebenfalls bis zum Testergebnis zuhause bleiben.
Arbeitsrechtliche Fragen müssen immer im Einzelfall besprochen werden. Vielleicht kann der Mitarbeiter in dieser Zeit Überstunden abbauen oder er hat die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten.
So geht es nach einem positiven Testergebnis weiter
Wenn sich der Verdacht bestätigt und der Mitarbeiter positiv auf Covid-19 getestet wird, dann setzt sich das Gesundheitsamt mit dem Arbeitgeber in Verbindung.
Es werden weitere Regelungen getroffen, zum Beispiel für Mitarbeiter, die eng mit dem Betroffenen zusammengearbeitet haben.
Die Gefährdungsbeurteilung als Grundstein für den Arbeitsschutz
Jedes Unternehmen ist anders strukturiert. Daraus ergibt sich die große Herausforderung, dass Regeln und Anordnungen nicht für alle Firmen gleichermaßen umsetzbar sind.
Daher verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die allgemein Gesundheits- und Unfallrisiken im Betrieb minimieren sollen. Es empfiehlt sich, die bestehenden Beurteilungen an die aktuelle Pandemie-Situation anzupassen.
Ein Beispiel:
In Ihrem Betrieb kommen alle Mitarbeiter um 8:00 Uhr morgens an. Sie stehen dichtgedrängt vor der Tür und benutzen zusammen die Fahrstühle. In Covid-19-Zeiten ist dies eine zusätzliche Gefahrenquelle, die durch entsprechende Regelungen minimiert werden kann.
Zum Beispiel könnte der Arbeitgeber hier für bestimmte Abteilungen einen abweichenden Arbeitszeitbeginn einführen.
Woran erkenne ich als Arbeitgeber eine Corona-Erkrankung?
Ein einzelner Mitarbeiter, der an Corona erkrankt ist, kann schwere Schäden im Unternehmen verursachen. Zum einen bringt er ein hohes Sicherheitsrisiko für alle Kollegen, Kunden und Geschäftspartner mit. Zum anderen kann das Gesundheitsamt das gesamte Unternehmen zeitweise schließen mit dem damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden. Daher liegt es im Interesse aller Arbeitgeber, Covid-19-Infektionen so schnell wie möglich zu erkennen.
Die Krankheitszeichen der Covid-19-Infektion können bei jedem Patienten unterschiedlich sein. Als Arbeitgeber sollten Sie auf folgende Symptome bei Ihren Mitarbeitern achten:
- Trockener Husten
- Fieber & Allgemeine Schwäche
- Atembeschwerden (u.a. Kurzatmigkeit)
- Schnupfen
Fazit: Arbeitsschutz und Corona
Das Infektionsgeschehen der Covid-19 Pandemie stellt Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer größtmöglich vor einer Ansteckung zu schützen und müssen gleichzeitig ihr Unternehmen wirtschaftlich weiterführen.
Durch prophylaktische Schutzmaßnahmen wie eine ausreichende Flächen- und Raumdesinfektion sowie entsprechende Hygieneregeln, die auf den Betrieb individuell abgestimmt werden müssen, kann es gelingen, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Wichtig ist es, alle Mitarbeiter ins Boot zu holen und sie von der Wichtigkeit der Schutzmaßnahmen zu überzeugen.
Denn nur wenn jeder Einzelne am Arbeitsplatz seinen Beitrag zur Eindämmung von Corona leistet, kann in absehbarer Zeit vielleicht wieder der gewohnte Alltag ins Unternehmen aber auch in das Leben aller Menschen einkehren.